1. Einleitung: Warum die Schweiz für britische Unternehmer so attraktiv ist
Die Schweiz gehört seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Standorten für internationale Unternehmer. Für britische Staatsbürger hat sich die Ausgangslage seit dem Brexit zwar verändert, doch die Eidgenossenschaft bietet nach wie vor herausragende Rahmenbedingungen für ambitionierte Gründerinnen und Gründer aus dem Vereinigten Königreich. Politische Stabilität, ein verlässliches Rechtssystem, moderate Unternehmenssteuern und eine erstklassige Infrastruktur machen die Schweiz zu einem erstklassigen Wirtschaftsstandort.
Dieser umfassende Leitfaden richtet sich gezielt an britische Staatsangehörige, die den Schritt wagen und in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchten. Wir beleuchten alle relevanten Aspekte – von der Wahl der passenden Rechtsform über aufenthaltsrechtliche Fragen bis hin zu steuerlichen Besonderheiten und kulturellen Eigenheiten des Schweizer Geschäftslebens.
2. Die Auswirkungen des Brexit auf britische Gründer in der Schweiz
Seit dem Austritt Grossbritanniens aus der Europäischen Union gelten britische Staatsbürger in der Schweiz nicht mehr als EU-/EFTA-Angehörige. Das hat spürbare Konsequenzen für den Aufenthalt und die Arbeitsbewilligung. Briten werden nunmehr als Drittstaatsangehörige eingestuft und unterliegen den Kontingentsregelungen, die für Nicht-EU-Bürger gelten.
Das bedeutet konkret: Wer als britischer Unternehmer dauerhaft in der Schweiz leben und arbeiten möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung, die im Rahmen der jährlich festgelegten Kontingente erteilt wird. Dies betrifft vor allem die Bewilligungen der Kategorien B (Aufenthaltsbewilligung) und L (Kurzaufenthaltsbewilligung). Die Bewilligungserteilung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, darunter der Nachweis eines gesamtwirtschaftlichen Interesses an der geplanten Geschäftstätigkeit.
Trotz dieser Einschränkungen bestehen weiterhin gute Chancen. Die Schweiz unterhält bilaterale Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, die den Marktzugang in bestimmten Bereichen erleichtern. Darüber hinaus können britische Gründer, die nachweislich Arbeitsplätze schaffen und in die Schweizer Wirtschaft investieren, von erleichterten Bewilligungsverfahren profitieren.
3. Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsgenehmigung: Was Sie wissen müssen
Der erste und wichtigste Schritt für britische Unternehmer ist die Sicherung einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Ohne eine solche Bewilligung darf in der Schweiz weder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt noch ein Unternehmen operativ geführt werden.
Für Gründer kommen vor allem zwei Bewilligungstypen in Frage: Die Aufenthaltsbewilligung B für Selbstständigerwerbende, die für Personen vorgesehen ist, die eine eigene Firma gründen und aktiv führen möchten, sowie die Bewilligung B für unselbstständig Erwerbstätige, falls der Gründer als Geschäftsführer der eigenen GmbH oder AG angestellt wird. In beiden Fällen ist ein detaillierter Businessplan vorzulegen, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens belegt.
Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden prüfen jeden Antrag individuell. Besonders positiv bewertet werden Vorhaben, die neue Arbeitsplätze für Schweizer Arbeitnehmer schaffen, innovative Technologien oder Dienstleistungen in die Schweiz bringen oder erhebliche Investitionen in den lokalen Markt tätigen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt beizuziehen, um den Antrag optimal vorzubereiten.
4. Die richtige Rechtsform wählen: GmbH, AG oder Einzelunternehmen?
Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen bei der Firmengründung in der Schweiz. Für ausländische Unternehmer sind vor allem drei Rechtsformen relevant: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und das Einzelunternehmen.
Die GmbH ist die häufigste Rechtsform für kleine und mittelgrosse Unternehmen. Das Mindestkapital beträgt 20’000 Schweizer Franken und muss bei der Gründung vollständig einbezahlt werden. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlage. Die GmbH eignet sich besonders für Unternehmen mit einem überschaubaren Gesellschafterkreis und ist verwaltungstechnisch weniger aufwendig als die AG.
Die Aktiengesellschaft (AG) erfordert ein Mindestkapital von 100’000 Schweizer Franken, wovon bei der Gründung mindestens 50’000 Franken einbezahlt sein müssen. Die AG bietet eine höhere Anonymität der Aktionäre und eignet sich besonders für grössere Unternehmen oder solche, die Investoren aufnehmen möchten. Zudem geniesst die AG im internationalen Geschäftsverkehr oft ein höheres Ansehen.
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform und erfordert kein Mindestkapital. Es eignet sich für Freelancer und Berater, die zunächst mit geringem Risiko starten möchten. Zu beachten ist jedoch, dass der Inhaber persönlich und unbeschränkt haftet. Einzelunternehmen müssen ab einem Jahresumsatz von 100’000 Franken ins Handelsregister eingetragen werden.
5. Schritt für Schritt: So gründen Sie Ihre Firma in der Schweiz
Die Firmengründung in der Schweiz folgt einem klar strukturierten Prozess, der je nach Rechtsform unterschiedlich komplex ist. Bei einer GmbH oder AG sind folgende Schritte erforderlich:
Zunächst muss der Firmenname gewählt und beim Handelsregisteramt auf Verfügbarkeit geprüft werden. Der Name muss einzigartig sein und darf nicht mit bestehenden Firmen verwechselt werden können. Im zweiten Schritt wird das Stammkapital auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt. Dies erfordert die persönliche Identifikation bei der Bank, was als britischer Staatsbürger teilweise auch per Videoidentifikation möglich ist.
Im dritten Schritt erfolgt die notarielle Beurkundung der Gründungsdokumente. Dazu gehören die Statuten (Gesellschaftsvertrag), das Gründungsprotokoll und die Erklärung zur Domizilnahme. Ein Schweizer Notar muss die Gründungsversammlung protokollieren. Anschliessend wird die Gesellschaft beim zuständigen Handelsregisteramt eingetragen. Die Eintragung dauert in der Regel zwischen fünf und zehn Arbeitstagen.
Nach der Handelsregistereintragung wird das Unternehmen automatisch bei der AHV-Ausgleichskasse, der Mehrwertsteuer (ab 100’000 Franken Jahresumsatz obligatorisch) und der Unfallversicherung angemeldet. Zudem muss ein Geschäftskonto eröffnet und eine Buchhaltung nach Schweizer Obligationenrecht eingerichtet werden.
6. Steuern und Finanzen: Was britische Gründer beachten sollten
Das Schweizer Steuersystem ist föderalistisch organisiert und unterscheidet zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Dies führt zu erheblichen Unterschieden in der Steuerbelastung je nach Standort des Unternehmens. Kantone wie Zug, Schwyz oder Nidwalden sind für ihre besonders tiefen Unternehmenssteuern bekannt, während urbane Zentren wie Zürich oder Genf höhere Sätze aufweisen.
Die effektive Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen liegt in der Schweiz zwischen 11 und 21 Prozent, abhängig vom Kanton und der Gemeinde. Auf Bundesebene beträgt die Gewinnsteuer einheitlich 8,5 Prozent. Hinzu kommen Kapitalsteuern, die sich am einbezahlten Grund- oder Stammkapital orientieren.
Für britische Gründer ist zudem das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von grosser Bedeutung. Dieses Abkommen verhindert, dass Einkünfte in beiden Ländern vollumfänglich besteuert werden, und regelt die Zuweisung der Besteuerungsrechte. Es empfiehlt sich dringend, einen Steuerberater mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Sachverhalten beizuziehen.
Darüber hinaus sollten britische Unternehmer die Mehrwertsteuer im Blick behalten. Der Normalsatz beträgt in der Schweiz aktuell 8,1 Prozent und liegt damit deutlich unter dem britischen VAT-Satz von 20 Prozent. Es gibt zudem reduzierte Sätze für bestimmte Güter und Dienstleistungen sowie Befreiungen für exportierte Dienstleistungen.
7. Domizil und Geschäftsadresse: Anforderungen und Möglichkeiten
Jedes in der Schweiz eingetragene Unternehmen benötigt ein rechtsgültiges Domizil – also eine physische Geschäftsadresse in der Schweiz. Diese Adresse wird im Handelsregister veröffentlicht und dient als offizieller Sitz der Gesellschaft.
Für britische Gründer, die ihren Lebensmittelpunkt zunächst noch im Vereinigten Königreich haben, bieten sich verschiedene Lösungen an: Ein eigenes Büro bietet die grösste Flexibilität und Professionalität, ist aber mit den höchsten Kosten verbunden. Coworking Spaces sind eine kostengünstige Alternative, die vor allem in Zürich, Genf und Basel ein grosses Angebot bietet. Domizilservices (sogenannte Virtual Offices) stellen eine Geschäftsadresse und Postweiterleitung zur Verfügung, ohne dass ein physischer Arbeitsplatz benötigt wird.
Wichtig zu beachten ist, dass bei einer GmbH oder AG mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Alternativ kann ein Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz eingesetzt werden. Diese Anforderung lässt sich durch die Beauftragung eines professionellen Verwaltungsrats- oder Treuhanddienstleisters erfüllen.
8. Bankkonto eröffnen: Herausforderungen für britische Unternehmer
Die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Schweizer Bank ist ein wesentlicher Schritt im Gründungsprozess, kann für britische Staatsbürger seit dem Brexit jedoch mit zusätzlichen Hürden verbunden sein. Schweizer Banken sind für ihre besonders strengen Compliance- und KYC-Verfahren (Know Your Customer) bekannt.
Um ein Geschäftskonto zu eröffnen, benötigen britische Gründer in der Regel folgende Dokumente: einen gültigen britischen Reisepass, einen Nachweis des Wohnsitzes (in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich), den Handelsregisterauszug der Gesellschaft, die beglaubigten Statuten sowie einen detaillierten Businessplan mit Finanzprognosen.
Es empfiehlt sich, die Kontoeröffnung frühzeitig zu planen und gegebenenfalls mehrere Banken anzufragen. Neben den traditionellen Grossbanken wie UBS und Credit Suisse bieten auch Kantonalbanken und spezialisierte Fintech-Anbieter Geschäftskontolösungen an. Einige Neobanken ermöglichen mittlerweile auch die digitale Kontoeröffnung für Firmenkunden.
9. Sozialversicherungen und Personalrecht
Wer in der Schweiz ein Unternehmen führt und Mitarbeitende beschäftigt, muss sich mit dem Schweizer Sozialversicherungssystem vertraut machen. Dieses umfasst mehrere Säulen: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/IV), die berufliche Vorsorge (BVG, auch 2. Säule genannt), die Unfallversicherung (UVG), die Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie die Krankenversicherung (KVG).
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitarbeitenden korrekt abzurechnen und abzuführen. Die Beiträge werden hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Arbeitgeberanteil beträgt dabei rund 6,4 Prozent des Bruttogehalts für AHV/IV/EO und etwa 1,1 Prozent für die ALV.
Selbstständigerwerbende müssen sich ebenfalls bei der AHV anmelden und entrichten eigene Beiträge, die je nach Einkommen zwischen 5,4 und 10 Prozent liegen. Zudem müssen sie eine Krankenversicherung abschliessen, die in der Schweiz obligatorisch ist. Die berufliche Vorsorge ist für Selbstständigerwerbende freiwillig, wird jedoch aus steuerlichen Gründen häufig empfohlen.
10. Kulturelle Besonderheiten im Schweizer Geschäftsleben
Trotz der geografischen Nähe und vieler kultureller Gemeinsamkeiten gibt es im Geschäftsleben durchaus Unterschiede zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die Schweizer Geschäftskultur zeichnet sich durch Pünktlichkeit, Präzision und eine ausgeprägte Konsensorientierung aus. Entscheidungen werden häufig in einem mehrstufigen Prozess getroffen, bei dem alle relevanten Stakeholder einbezogen werden.
Die Mehrsprachigkeit der Schweiz stellt eine besondere Herausforderung dar. Je nach Standort wird Deutsch (beziehungsweise Schweizerdeutsch), Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch gesprochen. In der Deutschschweiz ist das Geschäftsleben formal, während in der Romandie ein etwas legerer Umgangston gepflegt wird. Englisch wird in internationalen Unternehmen und in Städten wie Zürich und Genf weitgehend akzeptiert, doch Grundkenntnisse der lokalen Sprache werden als Zeichen des Respekts sehr geschätzt.
Britische Unternehmer sollten zudem beachten, dass Vertrauen und persönliche Beziehungen im Schweizer Geschäftsleben eine zentrale Rolle spielen. Netzwerken ist wichtig, erfolgt aber eher dezent und langfristig orientiert. Branchenverbände, Handelskammern und lokale Business-Netzwerke bieten ausgezeichnete Möglichkeiten, um Kontakte zu knüpfen und sich in der lokalen Wirtschaftsgemeinschaft zu etablieren.
11. Praktische Tipps und häufige Fehler vermeiden
Aus der Erfahrung vieler britischer Gründer in der Schweiz lassen sich einige wertvolle Empfehlungen ableiten. Erstens sollten Sie sich von Anfang an professionelle Unterstützung durch einen Treuhänder oder Anwalt holen, der sowohl mit dem Schweizer als auch mit dem britischen Recht vertraut ist. Die anfänglichen Kosten amortisieren sich schnell durch vermiedene Fehler und optimierte Strukturen.
Zweitens ist eine realistische Finanzplanung entscheidend. Neben dem Stammkapital sollten Sie ausreichend Mittel für die ersten Betriebsmonate einplanen. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind erheblich höher als im Vereinigten Königreich, insbesondere in Städten wie Zürich und Genf. Planen Sie monatliche Fixkosten für Miete, Versicherungen, Sozialabgaben und Buchhaltung grosszügig ein.
Drittens sollten Sie die regulatorischen Anforderungen nicht unterschätzen. Die Schweiz hat zwar ein unternehmensfreundliches Umfeld, aber die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird streng kontrolliert. Dazu gehören die korrekte Buchführung, die pünktliche Steuererklärung, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Schliesslich ist Geduld gefragt. Der Gründungsprozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern, insbesondere wenn die Aufenthaltsbewilligung noch nicht vorliegt. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihr Netzwerk aufzubauen, den Markt zu studieren und Ihren Businessplan zu verfeinern.
12. Fazit: Ihre Firma in der Schweiz – eine lohnenswerte Investition
Die Gründung einer Firma in der Schweiz als britischer Staatsbürger ist trotz der Veränderungen durch den Brexit ein durchaus realistisches und lohnendes Unterfangen. Die Schweiz bietet ein stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld, attraktive Steuerkonditionen, Zugang zu qualifizierten Fachkräften und eine zentrale Lage im Herzen Europas.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer sorgfältigen Vorbereitung: Klären Sie frühzeitig die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, wählen Sie die passende Rechtsform, planen Sie Ihre Finanzen realistisch und lassen Sie sich von lokalen Experten begleiten. Mit der richtigen Strategie und der nötigen Ausdauer steht Ihrem unternehmerischen Erfolg in der Schweiz nichts im Wege.
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